FahrerlaubnisklassenEs gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende BUS-Klassen
Beinhaltet D1E | nur mit Klasse B | Ab 21* Jahre Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)
Geltungsdauer: Fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre * Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Beinhaltet BE, D1E | Nur mit Klasse D | ab 21* Jahre Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
Geltungsdauer: Fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre * Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Nur mit Klasse B | ab 21* Jahre Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).
Geltungsdauer: Fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre * Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Beinhaltet BE | Nur mit Klasse D1 | ab 21* Jahre Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Außerdem darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden. Geltungsdauer: Fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre * Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter 20 Jahre. |
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