Fahrerlaubnisklassen

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende

LKW-Klassen

Fahrerlaubnisklasse C

Beinhaltet C1 | nur mit Klasse B | Ab 18* Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).

Geltungsdauer: Fünf Jahre
Untersuchung: Sehvermögen und ärztliche Untersuchung

* Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften") fallen.


Fahrerlaubnisklasse CE

Beinhaltet BE, C1E, T | nur mit Klasse C | ab 18* Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Geltungsdauer: Fünf Jahre
Untersuchung: Sehvermögen und ärztliche Untersuchung

* Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften") fallen.


Fahrerlaubnisklasse C1

Nur mit Klasse B | ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7.500 Kilogramm (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse).

Geltungsdauer: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre
Untersuchung: Sehvermögen und ärztliche Untersuchung


Fahrerlaubnisklasse C1E

Beinhaltet BE | nur mit Klasse C1
Beinhaltet auch DE, D1E | Nur mit Klasse D, D1 | Ab 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Geltungsdauer: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre
Untersuchung: Sehvermögen und ärztliche Untersuchung

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