FahrerlaubnisklassenEs gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende MOTORRAD-Klassen
Beinhaltet A1, M | ab 18/25* Jahre Krafträder mit oder ohne Beiwagen * Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen. Geltungsdauer: Unbefristet
Beinhaltet M | ab 16 Jahre Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder). Für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. Geltungsdauer: Unbefristet
Ab 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern. Geltungsdauer: Unbefristet
Ab 16 Jahre Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Geltungsdauer: Unbefristet |
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