Fahrerlaubnisklassen

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland seit 01.09.2005

Begleitetes Fahren mit 17

BF 17 - Führerschein mit 17

Beinhaltet M, S, L

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher,
nur ein Jahr früher

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren

Ablauf

Voraussetzungen / Auflagen

Ab 16 ½ Jahren: Führerscheinausbildung
in der Fahrschule

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für
Führerscheinbewerber:

keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
• das 30. Lebensjahr vollendet
• mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
• nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

Führerscheinprüfung

Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten

Mit Vollendung des 17.Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

• Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung

Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis

• Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
• Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
• Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
• Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis

• Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren.
• Die Prüfungsbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden

Antrag zum Download
Das offizielle Formular des Landratsamtes Nürnberger Land
Formular-Download [doc]

Muster eines Antrages

nach oben