Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland seit 01.09.2005
Begleitetes Fahren mit 17
BF 17 - Führerschein mit 17
Beinhaltet M, S, L
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher,
nur ein Jahr früher
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren
Ablauf |
Voraussetzungen / Auflagen |
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Ab 16 ½ Jahren: Führerscheinausbildung
in der Fahrschule
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Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für
Führerscheinbewerber:
keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
• das 30. Lebensjahr vollendet
• mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
• nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
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Führerscheinprüfung
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Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger
und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs,
den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten
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Mit Vollendung des 17.Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
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• Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
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Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
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• Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
• Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
• Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
• Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis
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• Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren.
• Die Prüfungsbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden
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Antrag zum Download
Das offizielle Formular des Landratsamtes Nürnberger Land
Formular-Download [doc]

