FahrerlaubnisklassenEs gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende PKW-Klassen
Beinhaltet M, S, L | Ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm). Geltungsdauer: Unbefristet Untersuchung: Sehtest
Nur mit Klasse B | Ab 18 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Geltungsdauer: Unbefristet Untersuchung: Sehtest BF 17 - Führerschein mit 17Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher – Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden
Ab 16 Jahre Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Geltungsdauer: Unbefristet |
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