Fahrerlaubnisklassen

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende

PKW-Klassen

Fahrerlaubnisklasse B

Beinhaltet M, S, L | Ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kilogramm).

Geltungsdauer: Unbefristet

Untersuchung: Sehtest


Fahrerlaubnisklasse BE

Nur mit Klasse B | Ab 18 Jahre

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

Geltungsdauer: Unbefristet

Untersuchung: Sehtest


BF 17 - Führerschein mit 17

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher –
nur ein Jahr früher

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden

Nähere Infos zu dieser Klasse


Fahrerlaubnisklasse S

Ab 16 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern im Falle von Fremdzündungsmotoren,
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle von Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Geltungsdauer: Unbefristet
Untersuchung: Sehtest

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