Ausbildung

Praxis

Die praktische Ausbildung besteht aus

  • Grundausbildung
  • Besondere Ausbildungsfahrten (= "Sonderfahrten")
  • Prüfungsvorbereitung
  • sowie bei
    • Pkw- und Motorradklassen: Sicherheitskontrolle
    • Anhängerklassen: Verbinden und Trennen
    • Lkw- und Busklassen: Abfahrtkontrolle

Für die verschiedenen Ausbildungsklassen ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt. Darüber hinaus kann hier auch der persönliche Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt anhand einer Diagrammkarte aktuell mitverfolgt werden.

Grundausbildung

In der Grundausbildung werden alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt. Dazu gehören unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
  • Anfahren und Schalten in der Ebene, bei Gefälle, an Steigungen
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
  • Rückwärtsfahren und Wenden
  • Halten und Parken
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen
  • Anpassen der Fahrgeschwindigkeit
  • Überholen
  • Vorfahrt
  • Vorausschauendes Fahren
    • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen und Zebrastreifen
    • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen
    • Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
  • Vermeidung risikoreicher Verkehrssituationen
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise
  • Gefahrbremsung

Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Grundausbildung beginnen die Sonderfahrten. Hierfür sind folgende Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.

Sonderfahrten

Klasse

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Praktische Prüfung

Überland1)

Autobahn1)

Dunkelheit2)

Prüfungsdauer und -strecke

A unbeschränkt

A beschränkt

5

4

3

60 Minuten
innerorts, außerorts, Autobahn

A1

5

4

3

45 Minuten
innerorts, außerorts, Autobahn

B

5

4

3

45 Minuten
innerorts, außerorts, Autobahn

BE

3

1

1

45 Minuten
innerorts, außerorts, Autobahn

C3)

5

2

3

75 Minuten
innerorts, außerorts, Autobahn

CE3)

5

2

3

75 Minuten
innerorts, außerorts, Autobahn

M / S

entfällt

entfällt

entfällt

30 Minuten
nur innerorts

1) Davon eine Fahrt von mindestens 2 mal 45 Minuten Dauer
2) Mindestens die Hälfte außerorts
3) Bei gleichzeitigem Erwerb der Klassen C und CE verringert sich die Anzahl der Sonderfahrten.

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