Fahrerlaubnisklassen

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende

SONSTIGE-Klassen

Fahrerlaubnisklasse L

Ab 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und - sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt - sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Geltungsdauer: Unbefristet
Untersuchung: Sehtest


Fahrerlaubnisklasse S

Ab 16 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern im Falle von Fremdzündungsmotoren,
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 Kilowatt im Falle von Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Geltungsdauer: Unbefristet
Untersuchung: Sehtest


Fahrerlaubnisklasse T

Beinhaltet M, S, L | Ab 16/18* Jahre

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

*Stufenführerschein bei Klasse T:
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.

Geltungsdauer: Unbefristet
Untersuchung: Sehtest

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